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Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen der Andreas Laubner GmbH

§ 1 Allgemeines

(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; sie gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von § 24 AGB-Gesetz.

(2) Die Darstellung der Produkte und Leistungen im Online-Shop stellen kein Angebot im Rechtssinn dar. Der Kunde gibt durch seine Bestellung ein auf Abschluss eines Vertrags gerichtetes Angebot ab. Verträge kommen mit unserer Auftragsbestätigung zustande, die wir dem Kunden auf dem handelsüblichen Versandweg (z. B. per E-Mail, Fax, Brief) übermitteln.

(3) Der Vertragsinhalt richtet sich allein nach der Auftragsbestätigung in Textform. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so gilt das Einverständnis des Bestellers als gegeben, falls er nicht unverzüglich widerspricht.

(4) Abweichende Bedingungen des Käufers, die die Andreas Laubner GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn die Andreas Laubner GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regelt sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(6) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestand-teile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

(7) Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz von Andreas Laubner GmbH.

(8) Gerichtsstand ist der für die Andreas Laubner GmbH zuständige Gerichtsort. Die Andreas Laubner GmbH ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist.

§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

(1) Vertragsangebote von Andreas Laubner GmbH sind freibleibend.

(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung von Andreas Laubner GmbH maßgebend.

(3) Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich die Andreas Laubner GmbH auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Käufers widersprechen. Der Käufer wird sich darüber hinaus mit darüber hinausgehenden Änderungsvorschlägen der Andreas Laubner GmbH einverstanden erklären, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.

(4) Teillieferungen sind zulässig.

(5) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(6) Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir keine Verbraucherverträge im Sinne des Gesetzes schließen und daher hinsichtlich der mit uns geschlossenen Verträge kein Widerrufsrecht besteht.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurückgenommen, wenn die Andreas Laubner GmbH kraft zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet ist.

(2) Berücksichtigt die Andreas Laubner GmbH Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.

(3) Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangt.

§ 4 Aufrechnung und Zurückhaltung

Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Lieferfrist

Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das gleiche gilt bei Maßnahmen

im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von Andreas Laubner GmbH liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

§ 6 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Andreas Laubner GmbH die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt hat und dies dem Käufer anzeigt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Andreas Laubner GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Käufer und der Andreas Laubner GmbH erfüllt sind.

(2) Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit an die Andreas Laubner GmbH ab, die die Abtretung hiermit bereits jetzt annimmt.

(3) Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruch-teil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der von Andreas Laubner GmbH gelieferten Ware entspricht.

(4) Übersteigt der Wert sämtliche für die Andreas Laubner GmbH bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 %, so wird die Andreas Laubner GmbH auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl von Andreas Laubner GmbH freigeben.

(5) Die Andreas Laubner GmbH ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

§ 8 Gewährleistung

(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Andreas Laubner GmbH unverzüglich Anzeige zu machen.

Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.

(2) Die Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl von Andreas Laubner GmbH auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

(3) Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen.

§ 9 Haftung

Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Andreas Laubner GmbH oder des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften.

§ 10 Nebenabreden, Wirksamkeit

(1) Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede auf Schriftform zu verzichten.

(2) Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam.

(3) Anstelle unwirksamer oder fehlender Bestimmungen gilt ohne weiters eine solche Regelung, die im Rahmen des rechtlich üblichen dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am ehesten entspricht.

(4) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.